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Die Regeln des BM für Sport und dem ÖTV für den Tennisspielbetrieb ab Freitag, 1. Mai 2020

In Kurzform die wichtigsten Punkte:

  1. Jeder Spieler MUSS vorher den Platz über e.tennis mit seinem Namen und dem Namen des Tennispartners reservieren – wir sind verpflichtet als Verein, einen genaue Aufzeichnung über den Speilbetrieb zu führen, falls es doch wider Erwarten zu einer Infektion kommen sollte im Verein.
  2. Es kann nur Einzel gespielt werden, oder Doppel mit der Familie
  3. Die Tennisanlage darf nur zum Tennisspielen betreten werden, ein Zuschauen oder Verweilen vor und nach dem aktiven Spiel ist untersagt. 
  4. Die Garderobe und die Duschen bleiben geschlossen, es ist mit Tennsibekleidung zu kommen. Die WC können benutzt werden.
  5. Es herrscht Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der Anlage, natürlich nicht während des Speilbetriebes
  6. Es können Getränke aus dem Automaten entnommen werden, oder selbst Bier gezapft, Wein und Gatorate aus dem Kühlschrank entnommen werden und über die Kassa am Pult bezahlt werden. 
  7. Der Trainingsbetrieb für Kids ind Jugendliche bis 18 Jahre ist nur als Einzeltraining möglich, Erwachsense in Gruppen bis zu 4 Personen. 
Die Regeln des BM für Sport und dem ÖTV für den Tennisspielbetrieb ab Freitag, 1. Mai 2020

Dies ist der Text ungekürzt vom ÖTV an die Vereine :  

PRÄAMBEL

Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich Covid-19 sind einzuhalten. Bei den nachfolgenden Verhaltens- regeln und Sicherheitsmaßnahmen handelt es sich um dringend einzuhaltende Empfehlungen, die der ÖTV und seine Landesverbände gemeinsam mit einem Expertenteam im Auftrag und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erarbeitet hat. Jegliche Haftung des ÖTV bzw seiner Landesverbände im Zusammenhang mit den nachfolgen- den Verhaltensregeln und Sicher- heitsmaßnahmen ist ausgeschlossen.

Es wurden drei Bereiche für den Freiluft-Tennissport auf Tennisan- lagen ab 01.05.2020 (Vereinsbetrieb, Spielbetrieb und Trainingsbetrieb)

definiert, für die die nachfolgenden Verhaltensregeln und Sicherheits- maßnahmen maßgeblich sind. Für die Einhaltung der nachfolgend angeführten Regeln sind der Vereins- vorstand, der Inhaber der Anlagen- leitung oder Trainer/vorzugsweise ÖTV-Lizenzcoach verantwortlich.

Das Betreten einer Tennisanlage ist selbstverständlich ausnahmslos dann nicht gestattet, wenn eine Person Symptome einer Covid-19-Infek- tion, Grippe- oder Erkältungskrank- heit aufweist bzw. die entsprechende Krankheiten/Symptome im Haushalt oder im nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind!

Personen, die die folgenden Regeln missachten, sind von der Anlage zu verweisen. Jeder Spieler/ jede Spie- lerin nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.

Die Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen können vom ÖTV jederzeit aktualisiert werden.

Alle männlichen/weiblichen Bezeichnungen gelten geschlechtsneutral.

VEREINSBETRIEB (OUTDOOR) 

1.  Jeder Verein hat eine Hausordnung mit den Covid-19 Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen auszuhängen. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, sind von der Anlage zu verweisen. 

2.  Die allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung sind jederzeit einzuhalten (Mindestabstandsregel, Beschränkung von Personenansammlungen). 

3.  Restaurant, Clubräume, Garderoben, Tennishallen und weitere Räumlichkeiten bleiben bis auf weiteres geschlossen – diese Bestimmung ist im Einklang mit den allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung umzusetzen. WC-Anlagen sind offenzuhalten.Das Betreten der Clubräumlich- keiten/Tennishallen ist nur dann gestattet, wenn die WC-Anlagen nicht anders erreichbar sind. Wenn Getränkeverkauf erwünscht ist, können ein Getränkeautomat oder Kühlschrank mit Geldeinwurf auf Vertrauensbasis o. ä. aufgestellt werden (KEIN persönlicher Getränkeverkauf). 

4.  Das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und/oder Desinfektionsmittelspendern an stark frequentierten Stellen der Anlage sowie auf den Plätzen wird empfohlen. 

5.  Das Verweilen auf der Anlage ist nur für die Ausübung des Tennis-sports erlaubt. 

6.  Generell herrscht auf der Anlage Maskenpflicht. Masken dürfen nur während des Spielens ab- genommen werden. 

7.  Das Platzangebot auf einer Tennisanlage ist großzügig – es sind Pufferzonen für ankommende Spieler bzw. für jene, welche den Platz verlassen, einzurichten. 

8.  Es wird empfohlen, für die Risikogruppen spezielle Spielzeiten und/oder Tennisplätze zur Verfügung zu stellen.

9.  Es wird empfohlen, ein elektronisches Tennisplatzbelegungs- system einzurichten. Ist dies nicht möglich, muss gewährleistet sein, dass ein möglicher körperlicher Kontakt beim Reservieren der Plätze zu anderen Personen vermieden wird.

10. Eine Dokumentation (Spielplan) des täglichen Spielbetriebes ist verpflichtend für jeden Club. 

11. Sitzbänke bzw. -möglichkeiten sind mit genügend Sicherheits-abstand – zumindest 2 Meter – zu positionieren. Nach jeder Begegnung sind die Bänke zu desinfizieren.

 

SPIELBETRIEB (OUTDOOR) 

1.  Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil. 

2.  Es sind zunächst nur Einzelspiele gestattet. Erweiterung auch auf Doppelbegegnungen wird laufend evaluiert.

Ausnahme: Doppelpaarungen dürfen sich nur aus Familienmitgliedern im gemeinsamen Wohnungsverbund zusammensetzen. 

3.  Seitenwechsel sind mit genügend Sicherheitsabstand durchzuführen. 

4.  Physischer Kontakt zwischen Spielern (Shakehands etc.) ist zu vermeiden. 

5.  Es wird empfohlen, die Tennisbälle zu kennzeichnen und nach Möglichkeit nur die eigenen Tennisbälle anzugreifen. 

6.  Die Spieler müssen in Tenniskleidung auf die Anlage kommen, da die Garderoben geschlossen sind. 

7.  Persönliche Gegenstände wie Bekleidung, Handtücher, Getränkeflaschen u. ä. sind in der Tasche zu verwahren. 

8.  Es wird empfohlen, erst so kurz wie möglich (max. 5 Minuten) vor Spielbeginn auf die Anlage zu kommen, um den Kontakt mit den vorher spielenden Spielern zu vermeiden. 

9.  Der bespielte Platz soll rechtzeitig (ca. 10 Minuten) vor offiziellem Spielende gesäubert und verlassen werden, um den Kontakt zu den nächsten Spielern zu vermeiden. 

10. Nach dem Spiel ist die Tennisplatzbank sowie das Schleppnetz bzw. der Besen mit Desinfektionsmittel zu reinigen. 

11. Ausspucken am Tennisplatz ist zu unterlassen.

 

 

 

TRAININGSBETRIEB (OUTDOOR)

 

1.   Ausschließlich ÖTV-Lizenz- coaches haben aufgrund ihrer Aus- bzw. ständigen Weiterbildung die erfor- derliche Qualifikation, ein Tennistraining zu leiten.

Es wird daher empfohlen, vordringlich ÖTV-Lizenz- coaches für den Trainings- betrieb einzusetzen.

Sollte kein ÖTV-Lizenzco- ach auf der Anlage tätig sein, so ist dennoch auch jeder andere für die Ein- haltung der folgenden

 

Schutzmaßnahmen auf dem Trainingsplatz ver- antwortlich:

2.Pufferzonen

(„Wartebereich“) für Spielerwechsel sind einzurichten und einzuhalten – siehe nach- folgende Grafiken.

3.  Die Spieler kommen einzeln auf den Platz.

4.   Auf jedem Trainingsplatzwerden Desinfektionsmit-

 

tel zur Verfügung gestellt (vor und nach dem Spiel Hände desinfizieren).

5.   Bälle werden nach Möglich- keit über Sammelröhren eingesammelt, um den Kontakt mit dem Ball zu vermeiden. Nach jedem Training sind die Sammel- röhren zu desinfizieren.

6.   Physischer Kontakt zwischen Spielern unter- einander bzw zwischen

 

Spielern und Coach ist zu vermeiden.

7.   Sitzbänke bzw. -möglich- keiten sind mit genügend Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern zu positionieren und nach jedem Training zu desinfi- zieren.

8.  Der Trainingsbetrieb ist als Einzeltraining oder in Kleinstgruppen (2-4 Personen plus Coach) mit

 

genügend Abstand, als Stationsbetrieb, durchzu- führen.

9.  Im Trainingsbetrieb wird unterschieden in:

a.   KIDS-Training (bis 10 Jahre): vorläufig nur Einzeltraining gestattet

a.   Jugend-Training (11-18 Jahre): vorläufig nur Einzeltraining gestattet

a.   Erwachsenen-Training: mit max. 4 Spielern

 

10. Hilfsmittel dürfen nur vom Coach berührt werden.

11. Kleingruppentraining ist organisatorisch mit Hilfs- mitteln möglich, z.B. Linien oder niedrige weiche Hüt- chen, damit die physische Distanz bewahrt werden kann.

12. Zuseher bei Training sind nicht gestattet.


 

 

 

User ImageChristian Blumberger, 28. April 2020